Geilenkirchen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN​
  1. Das Mitglied hält sich an seine Antragstellung drei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt zustande sofern FITNESS- GYM innerhalb der Frist den Vertrag annimmt. Sofern dem Kunden vor Antragsannahme durch FITNESS-GYM eine Membercard ausgestellt worden und ihm der Zutritt zum Studio gestattet worden ist, begründet dies im Falle einer Nichtannahme seines Antrags keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages oder eines weiteren Trainings. Bei Nichtannahme ist die Membercard zurück zugeben.

  2. Die separat im Studio aushängende Hausordnung ist jeder Zeit zu beachten. Die Öffnungszeiten ergeben sich aus den Aushängen in den Räumen des Studios. Der Unterzeichner kann die Geräte während der Öffnungs-zeiten selbständig nutzen; das Mitglied kann die zur Verfügung stehenden Geräte und Einrichtungen nicht in beliebiger Weise nutzen, sondern muss damit rechnen, dass andere Kunden sie ebenfalls nutzen oder nutzen wollen. Ein Nutzungsanspruch für ein bestimmtes Gerät oder bestimmte Einrichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt wird durch diesen Vertrag nicht eingeräumt.

  3. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus zum ersten eines Kalendermonats fällig, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann zu entrichten, wenn das Mitglied aus Gründen, die es zu vertreten hat, die Einrichtung nicht oder nur teilweise nutzen kann, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen gemäß Ziffer 5 vor.

    Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen, nicht enthalten, es sei denn, die auf der Vorderseite angebotenen Leistungen sind zwischen den Parteien als im Leistungspaket enthalten, vereinbart worden.
    Bei schuldhaftem Verzug von zwei Mitgliedsbeiträgen werden sämtliche Mitgliedsbeiträge bis zum nächst-möglichen ordentlichen Kündigungstermin fällig. Unberührt hiervon bleibt das außerordentliche Kündigungs-recht von FITNESS- GYM gemäß Ziffer 4.

  4. Wird der Mitgliedsvertrag mit der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit von 2, 12 oder 24 Monate nicht vom Mitglied oder FITNESS-GYM unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Alle Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

    FITNESS-GYM steht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, sofern das Mitglied in Zahlungsverzug gerät, gegen die Hausordnung oder eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung verstößt. Für jede schriftliche Mahnung erhebt die FITNESS-GYM eine Pauschale in Höhe von fünf Euro (netto) zzgl. gelten-der gesetzlicher USt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung schuldet das Mitglied Schadensersatz.

  5. Kann das Mitglied infolge von Krankheit, Umzug oder anderer, nicht in den Risikobereich der FITNESS-GYM fallender bzw. nicht von der FITNESS-GYM zu vertretenden Umstände die von FITNESS-GYM angebotenen Leistungen nicht bzw. über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen, so besteht kein Anspruch des Mitglieds auf anteilige Rückerstattung. Das Mitglied ist bis zum Ablauf der Vertragsdauer zur Weiterentrich-tung des vereinbarten monatlichen Grundpreises abzüglich hierdurch ersparter Aufwendungen verpflichtet, es sei denn, es liegt ein berechtigter Grund zur außerordentlichen Kündigung vor.

  6. Für den Fall einer Erkrankung hat das Mitglied ein entsprechend fachärztliches Attest bzw. eine Bescheini-gung bis zum 25. des laufenden Monats für den darauf folgenden Monat vorzulegen. In diesem Attest bzw. dieser Bescheinigung muss ein Zeitfenster über die Dauer des sportlichen Ausfalls ersichtlich sein. Gemäß Ziffer 5 ist der laufende Beitrag auch in der Ausfallzeit zu entrichten. Die Ausfallzeit, die während der vertrag-lich abgeschlossenen Laufzeit entsteht, wird als unentgeltliche Laufzeit an das ordentliche Vertragsende bzw. an eine stillschweigende Vertragsverlängerung angehängt.

  7. Für den Verlust von mitgebrachten Bekleidungs- und Wertgegenständen wird nicht gehaftet, soweit der Ver-lust nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden der FITNESS-GYM beruht. Die Zurverfügung-stellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Wertgegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Studiobesuchs zu nutzen. Die FITNESS-GYM ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Spinde kostenpflichtig öffnen zu lassen.

  8. Eine Haftung für Schäden, die sich das Mitglied aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Be-nutzung der Anlage und Geräte zuzieht, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der FITNESS-GYM oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der FITNESS-GYM oder aus einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht resultieren.

  9. FITNESS-GYM speichert und verarbeitet die Daten des Mitgliedes im Rahmen der gesetzlichen Datenschutz- bestimmungen.

  10. Mit Ausnahme der Umkleidekabinen überwacht FITNESS-GYM die Räumlichkeiten mit Videokameras und speichert Einzelfallbezogen die Aufnahmen, solange dies zur Sicherheit/Sicherung seiner Mitglieder und von Wertgegenständen und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

  11. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.